Burgstraße 50, Fachwerkhaus des 18. Jhs.
Burgstraße 50, Hausteil von 1911
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Main-Taunus-Kreis
Eppstein
  • Burgstraße 50
Flur: 2
Flurstück: 88/3, 88/4

Zweigeschossiger, giebelständiger Fachwerkbau mit Satteldach und seitlichem, später eingeschobenem Zwerchhaus. Qualitätvolle Rähmkonstruktion des frühen 18. Jahrhunderts auf Bruchsteinsockel, Obergeschoss auskragend, im Giebel verändert. Im Obergeschoss ganze und halbe Mannfiguren mit geschnitzten Kopfwinkelhölzern, diese z.T. in dekorativer Zweitverwendung angebracht.

Städtebaulich und historisch wichtiger Beleg für die hier ehemals geschlossene Bauweise in der Burgstraße an der Engstelle unterhalb der Zwingeranlagen.

Der linke, traufständige Hausteil wurde 1911 errichtet, Erdgeschoss erneuert; neben der Hofdurchfahrt im Sockelbereich alte Sandsteingewände erhalten. Mansarddach mit großem verschiefertem Zwerchhaus in Jugendstilformen, wichtiger Blickpunkt von der Hintergasse zur Burg.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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