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Giebelständiges, zweigeschossiges, verputztes Fachwerkwohnhaus mit hofseitigem Eingang und hier leicht auskragendem Obergeschoss. Rechtwinklig angrenzender Fachwerkschuppen. Unter Putz und Giebelverschieferung ist wohl Sichtfachwerk des 17. oder 18. Jahrhunderts vorhanden. Wie Burgstraße 63 belegt der Bau den historischen Grundriss einer schmalen Durchgangsgasse von der Burgstraße zur Hintergasse, und zwar in dem stadtgeschichtlich empfindlichen Bereich des Chores der Talkirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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