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Sachteil ist eine Hausinschrift des historischen Vorgängerbaues, der 1734 datiert ist. Inschrift, Schreibweise, Wortwahl und Verkürzung der Hausinschrift haben kulturhistorischen und volkskundlichen Wert, z.B. „DISSES" statt DIESES, „VIR" statt VOR, „PRANT" für BRAND etc. Die Außenform der Holzplatte ist einem Weinglas nachgebildet, das allerdings auf dem Kopf steht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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