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Traufständiges Fachwerkwohnhaus, um 1710 entstanden, zweigeschossig auf hohem Sockel, Satteldach. Z.T. verputzt, darunter im giebelseitigen Erdgeschoss eine Inschrift mit Brandspruch verschwunden. Obergeschoss traufseitig leicht, giebelseitig stark vorkragend, Ecke von einer Kopfstrebe unterfangen. Hier reiches barockes Sichtfachwerk, mit geschnitztem Eckständer, profilierter Schwelle-Rähm-Zone, Mann- und halbe Mannfiguren mit geschnitzten Kopfwinkelhölzern. Zugehörig die Fachwerkscheune und Stallung. Historisch wichtige Lage des Hofes am ehemaligen südlichen Nebenzugang zur Stadt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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