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Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts, Wagendurchfahrt im Erdgeschoss, seitlich mit einem Rest der Stadtmauer. Schlichter konstruktiver Rähmbau mit gebogenen Streben, z.T. alte Lehmstakungen erhalten. Niedrige, für die in Eppstein nur eingeschränkt mögliche Landwirtschaft offensichtlich ausreichende Wagendurchfahrt.
Gebäude und Reste der Stadtmauer von historischem und städtebaulichem Interesse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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