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Verputzte Villa von 1901 in repräsentativer Hanglage, zweigeschossig, mit Mansarddach und Sandsteingewänden.
Bereicherung des Baukörpers durch eingeschobenen Giebel mit Krüppelwalm sowie über Konsolen auskragenden Balkon und oktogonalen Eckerker mit spitzem Helm.
Veränderungen der fünfziger Jahre, überwiegend original erhaltene Sprossenfenster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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