Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Teil der ehemaligen Stadt- und Burgbefestigung unterhalb der Burg, an der ehemaligen sogen. Woogpforte. Am Vorsprung der Ringmauer ist die 1860 abgetragene Woogpforte, die nach 1318 mit der Stadtmauer errichtet wurde, noch im Ansatz zu erkennen. An diese Pforte schloss die Stadtmauer an, die sich jenseits der Rossertstraße in Spuren am Hang noch nachvollziehen lässt. Diese Spuren und Fundamente der ehemaligen Stadtmauer sind von historischer und wissenschaftlicher Bedeutung. Die Umgrenzung der Gesamtanlage an dieser Stelle nimmt ungefähr auf den Verlauf der abgetragenen Stadtmauer Bezug.
Hinter den Bauten Rossertstraße 8, 10, 12 und 14 finden sich eine Reihe von Treppen und Stützmauern, die aus der Substanz der ehemaligen Stadtmauer zu erklären sind.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |