Stadtbefestigung, untere Zwingermauer
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Main-Taunus-Kreis
Eppstein
  • Auf der Burg 1
  • Auf der Burg
Stadtbefestigung
Flur: 2
Flurstück: 1829

Teil der ehemaligen Stadt- und Burgbefestigung unterhalb der Burg, an der ehemaligen sogen. Woogpforte. Am Vorsprung der Ringmauer ist die 1860 abgetragene Woogpforte, die nach 1318 mit der Stadtmauer errichtet wurde, noch im Ansatz zu erkennen. An diese Pforte schloss die Stadtmauer an, die sich jenseits der Rossertstraße in Spuren am Hang noch nachvollziehen lässt. Diese Spuren und Fundamente der ehemaligen Stadtmauer sind von historischer und wissenschaftlicher Bedeutung. Die Umgrenzung der Gesamtanlage an dieser Stelle nimmt ungefähr auf den Verlauf der abgetragenen Stadtmauer Bezug.

Hinter den Bauten Rossertstraße 8, 10, 12 und 14 finden sich eine Reihe von Treppen und Stützmauern, die aus der Substanz der ehemaligen Stadtmauer zu erklären sind.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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