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Das rechte Nebengebäude ist ein giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus (ehemals Altenteiler?) mit rückwärtiger Stallung des 17./18. Jahrhunderts, das einen Eindruck von der ursprünglichen Bebauung unterhalb der hier teilweise erhaltenen Stadtmauer vermittelt. Unregelmäßige Verteilung der (vermutlich vergrößerten) Fenster, hervorstehende Pfettenköpfe, typische Quererschließung. Einziges, gut erhaltenes Beispiel der ehemals ortsüblichen Bebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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