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Traufständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus mit auffallend steilem Satteldach, zweigeschossig mit schmalem Geschossüberstand. Aufgrund der großen Geschosshöhen ist eine Erbauung um 1850 anzunehmen.
Wichtiger Bau im engen Straßenraum des Altstadtquartiers.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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