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Schmales, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus, auf einem Steinsockel ruhend, der den abschüssigen Grund ausgleicht. Rähmbau mit kräftigen Eckpfosten, die stimmigen Verzapfungen sprechen für die Datierung 1767 (erneuert). Rückwärtig teilweise massiv ausgemauert. Die Reihe der Altbauten aus dem 18. Jahrhundert ist auf dieser Seite der Bornstraße damit lückenlos.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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