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Gemeindebackhaus, um 1900. Ein Backsteinbau mit farbig abgesetzten Ziergliedern wie Türrahmungen, Gesims, Lisenen. Das Backhaus ist das besterhaltene, allerdings auch jüngste Beispiel im Kreis, zu erhalten aus orts- und sozialgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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