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Zweistöckiges, verputztes Fachwerkhaus, giebelständig mit Satteldach. Die Rähmkonstruktion des 18. Jahrhunderts zeigt sich an der Giebelwand in einer leichten Auskragung des Obergeschosses und hervorstehenden Pfettenköpfen, an der Traufseite zum Hof auskragende Balkenköpfe und Geschossüberstand. Rückwärtig störender Anbau, Fensterveränderungen. Sozialgeschichtlich dürfte es sich um ein Arbeiter- oder Handwerkerwohnhaus am ehemaligen Ortsrand handeln.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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