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Traufständiges, verputztes Fachwerkdoppelhaus mit Krüppelwalmdach, zwei Geschosse auf hohem Bruchsteinsockel. Klare Proportionierung und Gliederung des Hauses mit Fensterachsen. Im Giebel von Nr. 16 sogar ein biedermeierliches Fenster (vermutlich des ersten Bauzustandes) mit Bleisprossen, farbigen Gläsern und Zahnschnitt am Kämpfer erhalten. Entstehungszeit beider Häuser vermutlich um 1800, städtebaulich markante Position in Hanglage gegenüber der Kirche.
Das Objekt ist aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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