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Südwestliche Hälfte eines Doppelhauses und Fachwerkscheune eines typischen Halbhofes, hier aufgrund der beengten Lage nicht in rechtwinkliger Anordnung. Wohnhaus zweigeschossig auf hohem Sockel mit Satteldach. Die Rähmkonstruktion mit leichten Geschossüberständen ist verputzt, zu vermuten ist Sichtfachwerk des 17./18. Jahrhunderts. Störende, moderne Fensterveränderungen.
Die Scheune markiert auch hier den historischen Ortsrand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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