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Kleinbauernhof mit giebelständigem, völlig verkleidetem Fachwerkhaus und winkelförmig angebauter Fachwerkscheune mit einer Remise und einem im 19. Jahrhundert ausgemauerten Stallteil.
Die Scheune überdacht den Hauseingang seitlich. Der Torsturzbalken ist, soweit erkennbar, 1715 datiert. Das Gebälk über dem Hauseingang lässt ein Zimmermannszeichen erkennen.
Wichtiges sozialgeschichtliches Beispiel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |