Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Giebelständiges, teilweise verputztes Fachwerkwohnhaus des 17./18. Jahrhunderts (seitlich eingeschobener störender Anbau) und große Fachwerkscheune.
Zweigeschossiges Wohnhaus in Rähmkonstruktion mit traufseitigem Geschossüberstand, Satteldach mit originalem Dachstuhl.
Zugehörig der stattliche Scheunenbau in städtebaulich äußerst markanter Lage am Hang als nördliche Begrenzung des historischen Ortskerns.
Spätes Fachwerk der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts noch in altertümlicher Konstruktion der eingezapften Schwelle, auf einem Sockel aus Taunusschiefer. Lebhafte Verstrebungen, am Giebel in gabelartiger Form angeordnet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |