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Stattliche Fachwerkscheune von ca. 1820 mit massivem Stallteil in unverputztem Bruchsteinmauerwerk. Wichtig für den nordwestlichen Ortsrand, der sich hier noch in kennzeichnender Weise erhalten hat. Die Scheune ist die mittlere von vier im Bogen um einen Teil der Husterwiese am Dattenbach gruppierten Randscheunen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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