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Fachwerkscheune der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, umgebaut in Teilen 1920. Hoher Bau mit Satteldach auf Bruchsteinsockel, Weidenstakungen und Lehmausfachungen teilweise erhalten. Auch diese Scheune ist ein Teil der örtlich markanten Randsituation mit ungestörtem historischem Charakter.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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