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Fachwerkscheune mit niedrigem, massivem Sockel und einem Fachwerkanbau. Ständerbau mit klarem rasterartigem Fachwerk, durchgehenden, symmetrisch gestellten, gekrümmten Streben und Verblattungen der Riegel, am Sturzbalken des Tores 1631 datiert. Ortshistorisch wichtig als Teil des ehemaligen Scheunenrandes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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