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Scheune eines ehemaligen Zweiseithofes im Kirchenbereich, den historischen Ortsrand im Nordosten bezeichnend. Durch den Neubau eines Hofes von 1823 (siehe Langstraße 2) wurde die Scheune aus ihrer ursprünglichen Randposition verdrängt und dem Innenbereich zugeordnet. Rähmbau in regelmäßiger Konstruktion mit mittigem Tor, 1766 datiert, 1986 umgebaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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