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Die stattliche Fachwerkscheune in regelmäßiger Konstruktion mit lebhaften Verstrebungen, im Giebel auffällige radiale Anordnung der Pfosten. Weidenstakungen mit Lehmausfachung z.T. erhalten, die Gefache des Giebels mit Ziegeln ausgemauert.
Das zur Hofanlage einst dazugehörige verputzte Fachwerkwohnhaus mit traufseitigem Geschossüberstand, datiert 1823 und südlich der Scheune stehend, abgebrochen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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