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Die Gesamtanlage in Niederjosbach umfasst die Höfe der heutigen Sackgasse Am Josbach 1 und 2 sowie die Obergasse 3, 5, 12 und 14.
Die verdichtete Bebauung im Bereich Obergasse/Am Josbach scheint auf den mittelalterlichen Ortskern hinzuweisen, wenn auch die bestehende Bebauung aus dem 18./19. Jahrhundert stammt. Hier hat sich das historische Ortsbild mitteldeutscher Gehöfte mit Wohnhaus, Stall, Scheune und überdachtem Hoftor in einem kleinen, geschlossenen Bereich gut erhalten.
Im Anwesen Am Josbach 2 befand sich der erste Gasthof Niederjosbachs mit zugehöriger Schmiede. An den Wohnhäusern Am Josbach 1, 2 und 4 fallen die sparsamen, handwerklich und künstlerisch sorgfältig gestalteten Schieferverkleidungen des 19. Jahrhunderts auf.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |