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Dreigeschossiges, verputztes Fachwerkgebäude mit Hofdurchfahrt, ursprünglich Teil eines Ackerbürgeranwesens; am Gebäude heute am auffälligsten die neubarocke Stuckdekoration vom Ende der 1880er Jahre. Dahinter tritt der Sachverhalt zurück, daß der im Grundriss winkelförmige Gesamtbaukörper wahrscheinlich aus einer zu Anfang des 19. Jhs. vorgenommenen Erweiterung eines älteren giebelständigen Fachwerkwohngebäudes hervorging. Ein Indiz ist dafür die offenbar beibehaltene giebelseitige Erschließung, die bei einem Neubau eher von der Durchfahrt aus zu erwarten gewesen wäre. Nördlich des Hauptgebäudes schließt sich auf derselben Parzelle ein Torgebäude in Fachwerkformen des 18. Jahrhunderts an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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