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Zweistöckiges, giebelständiges Fachwerkhaus (bis 1886 Gasthaus) mit Krüppelwalmdach und Fachwerkscheune (1992 abgebrochen) mit angrenzender Stallung, dendrochronologisch datiert auf 1796. Wohnhaus in schlichter Rähmkonstruktion mit leichtem Geschossüberstand und profiliertem Rähm, geschosshohe Verstrebungen. Erdgeschoss z.T. massiv erneuert, dabei Eingang verändert, profilierte Überdachung erhalten.
Das Gebäude ist für das Ortsbild sehr wirksam durch seine Hochlage und weite Sichtbarkeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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