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Wegkreuz aus Kalkstein, auf Sockel mit Inschrift stehend, datiert 1736. Gestiftet von Johann Georg und Magdalena Ickstatt, den Eltern des später geadelten bedeutenden Juristen Johann Adam Freiherr von Ickstatt. Ungewöhnliche Gestaltung des Kreuzstammes. Auf der Kreuzfläche ist zwischen erhabenen Randleisten das Relief eines weiteren Kreuzes mit Corpus und Kreuztitel wiedergegeben, sowie am Fuß dieses Kreuzes die schematische Darstellung eines Totenschädels und eine gelagerte weibliche Gestalt (Maria Magdalena?).
Sockelinschrift mit unechtem Chronogramm, dieses zum Schluss noch einmal in arabischen Ziffern bezeichnet, Buchstaben teils Fraktur, teils Kapitalis.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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