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Alte Eschborner Mühle am Westerbach; die Existenz einer Mühle an dieser Stelle bereits 1405 urkundlich bezeugt, ein Neubau 1692.
Ursprünglich eine Hofreite mit Feldbewirtschaftung, da die Wasserkapazität des Westerbaches für einen ausschließlichen Mühlbetrieb nicht ausreichte. Das den Hof zur Straße abschließende große Torhaus in Fachwerkkonstruktion der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, ebenso das breitgelagerte Wohnhaus mit Krüppelwalmdach. Rähmkonstruktion in schlichter Verstrebung auf Bruchsteinsockel, errichtet vermutlich unter Einbeziehung des Mühlenbaus von 1692; die Wirtschaftsbauten im Zweiten Weltkrieg zerstört.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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