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Pfarrhaus, zweigeschossiger Bau in Bruchsteinmauerwerk mit Sandsteingewänden und Zeltdach. Unter dem Hauptgesims umlaufender Wulst als schlichte Horizontalgliederung, harmonische Proportionierung bei regelmäßiger Fensterreihung. Überdachter Eingang mit Treppenaufgang, spätklassizistische Haustür. Seitlich kleiner Fachwerkanbau mit Satteldach. Schlusssteindatierung 1845 im Gewölbekeller. Zugehörig die Pfarrgartenmauer aus Bruchstein. Der Bau ist ein eindrucksvoller städtebaulicher Akzent der Mitte des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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