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Zweistöckiger, giebelständiger Rähmbau mit Satteldach, Erdgeschoss massiv erneuert, traufseitige Erschließung. Sichtfachwerk des Obergeschosses mit ausdrucksvollen Mannfiguren des späten 18. Jahrhunderts mit Kopfwinkelhölzern, Streben und Gegenstreben.
Ursprünglich Wohnhaus eines Zweiseithofes des 18. Jahrhunderts. 1987 saniert, dabei Veränderungen, die Fachwerkscheune durch einen Neubau ersetzt. Städtebaulich wichtige Gelenkstelle von der Unterort- zur Haupt- und Oberortstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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