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Zweigeschossiger Bau, dessen Details wie ein Freigespärre auf der Giebelseite zur Straße oder ein Zwerchhaus mit weitem Dachüberstand auf der südlichen Traufseite an den Landhausstil des 19. Jahrhunderts erinnern; das Gebäude ist 1894 als Erweiterung der Färberei Braubach entstanden. Der bloße Augenschein läßt ein etwas früheres Baudatum vermuten. Neben der Qualität der Baukörpergestaltung ist es vor allem der stadtgeschichtliche Aspekt als Teil eines einst bedeutenden Gewerbezweigs, der Färbgasse 13 erhaltenswert macht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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