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Verputztes Fachwerkwohnhaus eines ehemaligen Zweiseithofes, giebelständig mit Satteldach. Geschossüberstand und Verteilung der kleinformatigen Fenster lassen auf Sichtfachwerk des 18. Jahrhunderts schließen.
Ursprünglich Bestandteil einer lückenlosen Reihung giebelständiger Wohngebäude der Hofreiten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |