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Niederhöchstadt besitzt eine ausgedehnte Gesamtanlage entlang seiner Hauptstraße, die beiderseits aufsteigend von dem Gebäude 287 bis 436 mit Haus Nikolausengasse 1 reicht und dort an der Straßengabelung mit den Häusern Kronberger Straße 3, 4 und 5 und Georg-Büchner-Straße 2-6 und 1-7 ausläuft. Die ehemals stark ländlich geprägte Struktur des Straßendorfes ist noch heute in diesem Bereich ablesbar.
Charakteristisch ist die Aneinanderreihung mitteldeutscher Hofreiten mit meist stattlichen, giebelständigen Wohnhäusern und im Hofbereich traufständigen Scheunen. Diese bilden nach Westen einen nahezu ungestörten Scheunenkranz wehrhaften Charakters, dem sich die langgestreckten Grundstücke der Hufen mit Hausgärten und Wiesen anschließen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |