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Kruzifix, Sandstein mit gefasstem Gusseisen-Corpus. Inschrift am Sockel „ERNEUERT ZUR EHRE GOTTES / VON / MARIA KATH. HENRICH/ 1887". Das Kreuz markiert die wenig vorausgehende Ortserweiterung Georg-Büchner-Straße und fixiert sie zeitlich. Sichtbezug von der Hauptstraße in Richtung Norden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |