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Verputztes, giebelständiges Fachwerkbauernhaus mit Satteldach. Leichte Geschossüberstände und hervorstehende Pfettenköpfe lassen auf eine, durch Fenstervergrößerungen kaum beeinträchtigte Rähmkonstruktion des 17./18. Jahrhunderts schließen. Wichtiger Bestandteil des historischen Dorfbildes. Rückwärtig störender Neubau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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