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Giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus mit Satteldach, vermutlich der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, Erdgeschoss massiv erneuert. Erhalten blieb auch die alte, zum großen Teil originale Hofmauer entlang der Borngasse; der profilierte Kopf eines barocken Sandsteinpfeilers markiert die alte Hoftorsituation an der Ecke. Ehemals Besitz des Deutschen Ordens.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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