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Zweigeschossiger Bruchsteinbau mit ebenfalls massiv eingefriedetem umgebenden Hof; der Typus eines elementaren, schmucklosen Baukörpers mit einfachem Satteldach entspricht einer Entstehungszeit kurz nach der Mitte des 19. Jahrhunderts und ist vergleichbar auch an anderer Stelle im alten Landkreis Friedberg anzutreffen (vgl. Bad Vilbel, Bergstraße 33). Der der Landesverwaltung zuzurechnende Gebäudetyp ist als solcher von geschichtlichem Erhaltungswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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