Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Barockes, zweigeschossiges Wohnhaus einer gut erhaltenen Hofreite, traufständig mit Krüppelwalmdach. Gut proportionierter und gegliederter Bau, verputztes, konstruktives Fachwerk mit regelmäßiger Anordnung rechteckiger Fenster, Erdgeschoss z. T. massiv erneuert, umlaufende Holzgesimse.
Die Wirtschaftsbauten und Scheune in Backstein- und Fachwerkkonstruktion des 18./19. Jahrhunderts.
Im Ortsbild von Bedeutung als Markierung der Ortserweiterung des 18. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |