Evangelische Pfarrkirche, Bahnhofstraße 14 (Foto: Michael i Nitz)
Evangelische Pfarrkirche, Innenraum nach Osten (Foto: Michael Sander)
Evangelische Pfarrkirche, Chor (Foto: Michael Sander)
Grundriss der evangelischen Pfarrkirche von Ludwig Hofmann
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Main-Taunus-Kreis
Flörsheim
  • Bahnhofstraße 14
Evangelische Pfarrkirche
Flur: 9
Flurstück: 464/117

Die evangelische Pfarrkirche wurde 1900-1901 als gotisierender Bau errichtet, nach Plänen des Architekten Ludwig Hofmann, Herborn; diese datieren ab 1896. Der im Kern rechteckige Saalbau mit Chor im Westen und Eingang im Osten bekommt durch die nördlichen Anbauten von Turm, apsidialem Treppenhaus und einem angeschobenen Giebel mit Satteldach einen lebhaften, asymmetrischen Grundriss. Außenbau in Bruchsteinmauerwerk mit Werksteingliederungen, Wandgestaltung mit Strebepfeilern, Gesimsen, spitzbogigen Fenstern mit einfachem Maßwerk. Haupteingang durch dreieckig vorspringende Laube betont. Schlichter, verputzter Innenraum mit aufgemalter Quaderung der Gurtbögen, es dominiert der offene, auf Sicht gearbeitete Dachstuhl. Orgelempore und nördlicher, zur Kirche offener Raum mit Empore, ursprünglich als geschlossener Konfirmandensaal geplant.

Rechteckiger Chor mit überfangendem Spitzbogen und eingestellter Drillingsarkade über gekuppelten Säulchen mit reichen Knospenkapitellen, seitlich zu je einer Nebenkapelle geöffnet.

Ausstattung und Glasfenster mit ornamentalen und figürlichen Darstellungen der Erbauungszeit.

Städtebaulich prägnante Lage im Ortseingangsbereich auf einem Eckgrundstück, was die Gestaltung des Baukörpers und Gruppierung der Baumassen bestimmte.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
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