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Traufständiges Wohnhaus mit Laden im Erdgeschoss und Zwerchhaus als Blickfang von der Poststraße, um 1925. Die Ladenzone farblich abgehoben und von zwei kannelierten Pilastern mit stilisierten korinthischen Kapitellen eingefasst. Streng axiale Gliederung der Fassade, die Fenster durch Klappläden und dreiecksförmige Verdachungen schlicht, aber wirkungsvoll gerahmt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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