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In die südöstliche, abgeschrägte Ecke des Hauses Pfarrer-Münch-Straße 7 eingelassene Sakramentsnische mit Kruzifix, 1908. Die sich in drei Bögen, der mittlere überhöht, öffnende Nische ist mit ihren Sandsteinlaibungen in das Bruchsteinmauerwerk des Sockels eingefügt, geschützt durch die Auskragung eines Erkers. Wichtig die Gitter; die die Bögen zum Kreis ergänzen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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