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Eingeschossiger, sozial- wie zeit- und stilgeschichtlich interessanter Ladenbau von 1926, typisch für kleinstädtische Existenzgründungen gegen Ende der Weimarer Republik, in dieser Art einziges Beispiel im Kreisgebiet. Fenster- und Türgestaltung verändert (vgl. Bahnhofstraße 18). Rahmung der Fassade durch Pilaster mit stilisierten ionischen Kapitellen, oberer Abschluss mit einer Attika, in der die Pilaster als Lisenen mit Schuppenornament fortgesetzt werden, kräftige Gesimse. Die Attika dient als Inschriftfeld, bekrönt von einem neoklassizistischen Giebel mit Datierung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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