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Giebelständiges, zweistöckiges Wohnhaus einer ehemaligen Hofreite, Fachwerk und massiv erneuertes Erdgeschoss verputzt, Krüppelwalmdach. Im Obergeschoss vermutlich konstruktives Rähmfachwerk des 18. Jahrhunderts, der Giebel leicht vorkragend, hervorstehende Pfettenköpfe. Gegenüber dem Langhaus von St. Gallus städtebaulich wichtiger Beleg der historischen Bebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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