Katholische Pfarrkirche, Innenraum nach Westen
Katholische Pfarrkirche St. Gallus
Katholische Pfarrkirche, Beichtstuhl
Gefallenendenkmal vor der Kirche
Katholische Pfarrkirche, Marienskulptur
Katholische Pfarrkirche, Seitenaltar
Katholische Pfarrkirche, Innenraum nach Osten
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Main-Taunus-Kreis
Flörsheim
  • Hauptstraße
Katholische Pfarrkirche St. Gallus
Flur: 23
Flurstück: 100/1

Im Äußeren schlichter Rokokobau, dessen Schiff 1766-68 als Erweiterung der Anlage von 1666, der Westturm bereits 1706 von Joh. Kersten errichtet wurde; der Spitzhelm des Turmes 1906 mit Schallgauben versehen.

Bei der Restaurierung 1987-89 Fundamente eines kleinen Vorgängerbaus ergraben. Große Saalkirche mit schmalem, außen dreiseitigem, innen halbrundem Chor. Äußeres in Bruchsteinmauerwerk, ursprünglich zum Verputz bestimmt, mit Werksteingewänden und Eckquaderung. An Turm und Schiff rundbogige Fenster, Nord- und Südportal mit profilierten, geohrten Sandsteingewänden und gesprengten Volutengiebeln, am Südportal Chronostichon von 1767. Walmdach mit barockem Haubendachreiter, Sakristeianbau im Süden.

Innenraum mit Spiegeldecke und Ausstattung in stilistisch einheitlich wirkenden Rokokoformen, die Apostelmedaillons in der Voute und die Stuckrahmen der Seitenfenster jedoch erst 1913 historisierend hinzugefügt.

Zweistufig erhöhter Altarraum mit Hochaltar, schräg gestellten Seitenaltären, Kanzel und Taufbecken, durch eine geschwungene Balustrade als Chorschranke vom Kirchenschiff abgeteilt. Hochaltar als Retabelaltar in qualitätvoller Rokokogestaltung mit seitlich begleitenden Heiligenfiguren und Auszug, alle Altarblätter ursprünglich von G. Chr. Schütz d. Ä., die der Seitenaltäre noch original.

Auf der Doppelempore im Westen Orgel von Joh. Jakob Dahm, geschaffen 1710, Prospekt mit vergoldetem Blattwerk und Putten, sehr qualitätvolle Arbeit. Die Deckengemälde in Stuckrahmungen 1768 von Joh. Ignaz Heideloff. Weitere Bestandteile der originalen Innenausstattung eine vollplastische Pietà, Beichtstühle. Vorbild für St. Gallus war die Hochheimer Pfarrkirche St. Peter und Paul, 30 Jahre zuvor errichtet. Vor der Kirche Denkmal für die Gefallenen von 1870/71.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
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