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Zweigeschossiges Backsteingebäude um 1885, in der abgeschrägten Ecke Ladeneingang, der mit einem Rundbogen überfangen und im Dachgeschoss durch einen spitzen Giebel mit Klötzchenfries und fialenartigen Aufsätzen bekrönt wird. Hier Rundbogennische mit auskragendem Podest, die Figur des Guten Hirten auf St. Gallus gerichtet. Abgesehen von einer neueren Doppelgaube unverändert erhaltener Bau, einschließlich Fenstersprossen mit Kanneluren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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