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1479 erwarben die Grafen von Solms-Lich die Hälfte des Eppstein-Königsteiner Anteils an Butzbach. Ab 1481 errichteten die Solmser im Süden der Stadt einen herrschaftlichen Sitz. Der längsrechteckige, zweigeschossige Steinbau mit hohem Dach, der möglicherweise als Erweiterung eines älteren Bauwerks entstand, lehnte sich an die schon bestehende Stadtmauer an und inkorporierte einen ihrer Türme. Konsolen in Höhe des Fußpunktes des westlichen Giebels zeigen, daß der auf der Stadtmauer angelegte Wehrgang hier ursprünglich weitergeführt wurde. Der Durchbruch der Stadtmauer unmittelbar westlich des „Solmser Schlosses" in Verlängerung der Färbgasse ist Resultat jüngerer städtebaulicher Entwicklung.
Die künstlerisch wertvollste Hinterlassenschaft des „Solmser Schlosses" ist ein Treppenhaus, das auf der nördlichen Längsseite des Hauptbaus 1588 (Bauinschrift) angefügt wurde. Es handelt sich um eine Doppeltreppe mit jeweils gemeinsamem mittleren Podest. Dabei ist die zweite Podestebene gegenüber der darunterliegenden zurückgenommenen und es entsteht ein alle Läufe umfassender Binnenraum. Die Wangen der obersten Läufe schließen an die Umfassungswände des Treppenhauses in Form jeweils eines halben Bogens an und sind diamantiert. Gegenüber dem Treppenhaus fallen die übrigen baugeschichtlichen Befunde ab. Das Gebäude wechselte 1629 den Besitz, kam zu diesem Zeitpunkt von Solms-Lich zu Hessen-Darmstadt. Es diente in der Folgezeit als Amtshaus und Fruchtspeicher, seit 1879 als Amtsgericht. Im Zuge der Umnutzungen ging das ursprüngliche Raumgefüge mit nur zwei Sälen je Geschoß zugunsten kleinerer Unterteilungen verloren. Als Zeugnis vergangener Besitzverhältnisse in Butzbach ist das „Solmser Schloß" dennoch von besonderem stadtgeschichtlichen Rang, es ist städtebaulich markant und in den beschriebenen Details auch von baukünstlerischem Wert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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