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Zweigeschossiges Fachwerkhaus, giebelständig mit Krüppelwalm, von herrschaftlichen Dimensionen. In jüngster Zeit freigelegt und saniert. Das Gebäude ist bezeichnet durch eine Jahreszahl 1786. Nach seinen Detailformen wie Fensteranordnung, Dach, Proportionierung ist es jedoch eher um 1700 zu datieren. Widersprüchliche Befunde im Innern lassen auf einen durchgreifenden Umbau älterer Bausubstanz im späten 18. Jahrhundert schließen. Im Erdgeschoss ist ein alter Backofen (unzugänglicher Raum) erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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