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Kleinbauernhaus oder Altenteiler, giebelständig mit Satteldach, das Erdgeschoss massiv, verputzt, das Obergeschoss in schlichter Rähmkonstruktion der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit naturwüchsig gekrümmten Hölzern und geschosshohen Streben. Von Bedeutung als Beleg der historischen städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |