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Zweigeschossiges Gebäude in Bruchsteinmauerwerk mit Sandsteingewänden, unregelmäßiger Eckquaderung in Sandstein und Krüppelwalmdach. Errichtet 1764 - Datierung im Sturz der Oberlichttür - gleichzeitig mit dem Neubau von St. Gallus als südliche Begrenzung der Terrasse des ehemaligen Kirchhofs. Gute Proportionierung und zurückhaltende Gliederung des ausgewogenen Baukörpers mittels der Sandsteindetails. Nordwestlich Walmdachanbau in gleicher Manier mit Fachwerkgliedern.
Städtebaulich wichtige Lage am Übergang zur tiefer gelegenen Kirchgasse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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