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Traufständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit angrenzendem überdachtem Hoftor. Erdgeschoss in Bruchsteinmauerwerk mit Sandsteingewänden. Das Fachwerkobergeschoss lässt erkennen, dass ein ehemals giebelständiges Gebäude durch Anbau zum traufständigen wurde. Die Rähmkonstruktion des ersteren (rechts) zeigt Mannfiguren der Mitte des 17. Jahrhunderts mit geschnitzten Kopfwinkelhölzern, Streben und Kopfbändern, die Erweiterung geschosshohe, gekrümmte Streben und Andreaskreuze, Ende 17. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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