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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit Satteldach. Bei der Sanierung 1990 wurde eine Rähmkonstruktion des späten 17. Jahrhunderts mit regelmäßiger Stellung geschosshoher Streben und profilierter Schwelle freigelegt. Erdgeschoss massiv erneuert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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