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Ehemaliges Wohnhaus und Praxis eines Arztes. Erbaut durch den bekannten Kirchenbauarchitekten Martin Weber vor 1930 in sachlich-expressionistischer Formensprache. Der winkelförmige, in dunkel gebranntem Ziegelmauerwerk errichtete Bau wird über eine zweiläufige Treppenanlage mit Zungenmauern erschlossen. Der bis zur Straße vorspringende Bauteil mit Treppengiebel und vorgestuftem Obergeschoss, der zurückliegende Baukörper mit Walmdach. Die Gesimse (gleichzeitig Sohlbank) als kantig gesetzte Rollschicht; Fensterstürze durch doppelte Rollschicht betont. Die Treppenwangen wirken abschirmend und bezeichnen mit der Verkantung ihrer Decksteine markant den Eingang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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